Sylvain Maréchal (1788)

Covid 19 / Corona
Covid 19 und Ihre Rechte
Das Coronavirus stellt uns alle vor erhebliche Probleme. Aktuell sind all jene Arbeitnehmer betroffen, die in Gesundheitseinrichtungen tätig sind. Manche Arbeitgeber reagieren bereits jetzt mit Kündigungen. Dagegen kann man mit einer Kündigungsschutzklage vorgehen. Nicht der Arbeitgeber sondern die Gesundheitsämter werden über ein Betretungsverbot an der jeweiligen Arbeitsstätte entscheiden. Lassen Sie sich beraten.
Sie erwägen den Rechtsweg bzgl. der vom Gesetzgeber getroffenen Corona Maßnahmen oder eine Klage beim Bundesverfassungsgericht?
Ich berate Sie gerne über den Ablauf einer Klage.
Der Coronavirus stellt auch die in einem Rechtsstaat Agierenden wie Gerichte und Anwälte vor neue Herausforderungen.
Die Exekutive reglementiert Verhaltensweisen des Einzelnen oder die unternehmerische Freiheit des Gewerbetreibenden. Für die Betroffenen in einem bisher nie gekannten Ausmaß werden Grundrechte eingeschränkt aufgrund eines Gesetzes, welches solche Einschränkungen eigentlich nur innerhalb eines zeitlich beschränkten Rahmens vorsieht.
§§32 Absatz 1, 28 Abs 1 und 28a Infektionsschutzgesetz gelten als ultimative Waffe gegen den SARS-CoV-2 Erreger. Diese Vorschriften sind zugleich zentrale Ermächtigungsnorm zum Erlass von Bekämpfungsmaßnahmen in Form von Allgemeinverfügungen, Rechtsverordnungen sowie von Ge- und Verboten gegenüber Einzelpersonen.
Die jeweiligen Landesregierungen erlassen dann Landesverordnungen, welche im Internet veröffentlicht werden. Das Vorgehen der Exekutive wird vielfach kritisch kommentiert. Denn die Einräumung von derart weitgehenden Erlaßbefugnissen an die Verordnungsgeber sorgt für ein Spannungsverhältnis zwischen der Effektivität der Infektionsabwehr und dem Demokratie- und Rechtsstaatprinzip.