Ihre Rechtsanwältin für Arbeitsrecht und Verwaltungsrecht.
Über mich.
Ich bin Kerstin Dreyer, Rechtsanwältin für Arbeitsrecht und Verwaltungsrecht in Hamburg.
Mein Ziel: Lösungen, die praktikabel, wirtschaftlich und rechtlich belastbar sind.
Was mich auszeichnet? Ich war Geschäftsführerin eines gewerblichen Familienbetriebes – daher kenne ich Personalthemen und behördliche Anforderungen aus der Praxis. Dieses Know-how setze ich heute gezielt ein: Im Arbeitsrecht mit Blick für die Dynamiken und individuellen Nöten zwischen Arbeitgebern und Beschäftigten. Im Verwaltungsrecht mit Verständnis dafür, wie Behörden denken – und wie man ihnen auf Augenhöhe begegnet.
An der Schnittstelle von Arbeits- und Verwaltungsrecht berate und vertrete ich auch im Beamtenrecht – fundiert, pragmatisch und lösungsorientiert, insbesondere bei Konflikten im öffentlichen Dienst.
Ob Angestellte, Beamte, Unternehmen oder Privatpersonen: Ich streite für Ihre Belange in Hamburg, Schleswig-Holstein und Niedersachsen empathisch, pragmatisch und durchsetzungsstark.
Mehr erfahrenKompetenzen.
Arbeitsrecht
Arbeitsrecht in Hamburg – Klarheit bei Kündigung, Vertrag & Konflikten
Ein Streit am Arbeitsplatz oder eine Kündigung stellt Weichen für die Zukunft. Ich berate und vertrete Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Angestellte sowie Beamtinnen und Beamte im öffentlichen Dienst – zunächst außergerichtlich, bei Bedarf konsequent vor Gericht.
Meine Schwerpunkte im Überblick:
- Kündigung und Kündigungsschutzklage: Zügige Prüfung der Wirksamkeit, Sicherung von Ansprüchen und Verhandlung einer fairen Lösung – einschließlich Abfindung, Zeugnis und Restansprüchen.
- Aufhebungsvertrag: Sorgfältige Prüfung und verlässliche Verhandlung von Konditionen, um Nachteile – etwa Sperrzeiten beim Arbeitslosengeld – zu vermeiden.
- Öffentlicher Dienst und Beamtenrecht: Fundierte Beratung zu Eingruppierung und Stufen (TVöD/TV‑L), Befristung, Versetzung und Disziplinarfragen sowie zu Auseinandersetzungen mit dem Dienstherrn nach Bundes- und Landesbeamtengesetz.
Sie wünschen eine erste Einschätzung zu Fristen, Erfolgsaussichten und sinnvollen Schritten? Melden Sie sich – ich kläre mit Ihnen zügig, was jetzt zu tun ist.
Mehr erfahrenVerwaltungsrecht
Verwaltungsrecht in Hamburg – Klar, strukturiert, auf den Punkt
Behördliche Entscheidungen prägen den Alltag – vom Gebührenbescheid bis zur dienstrechtlichen Maßnahme. Ich prüfe Bescheide, entwickle mit Ihnen die passende Strategie und setze Ihre Rechte im Widerspruchsverfahren oder vor dem Verwaltungsgericht durch – zielgerichtet und ohne Umwege.
Meine Schwerpunkte im Überblick:
- Beamtenrecht: Begleitung bei Disziplinarverfahren, Entlassung auf Probe, Dienstunfähigkeit sowie amtsärztlichen Untersuchungen (PÄD) – rechtssicher und vorausschauend.
- Öffentliches Baurecht & Beiträge: Beratung im Denkmalschutz, im Nachbarschutz, bei Baugenehmigungen und im Umgang mit Erschließungs- und Straßenausbaubeiträgen.
- Abwehr von Bescheiden: Prüfung und Anfechtung von Verwaltungsakten und Gebührenforderungen auf Grundlage des Verwaltungsverfahrens- und Verwaltungsgerichtsrechts.
Sie möchten wissen, welche Schritte jetzt sinnvoll sind? Melden Sie sich – ich kläre die Optionen und Fristen mit Ihnen zügig.
Aktuelles.
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Probezeitkündigung trotz Whistleblowing? Was das ArbG Hamburg dazu sagt
Ein Mitarbeiter meldet einen möglichen Compliance-Verstoß – kurz darauf folgt die Kündigung in der Probezeit. Klingt nach verbotener Repressalie? Nicht zwingend. Das Arbeitsgericht Hamburg hat mit dem Urteil vom 15.2.2024 … -

Arbeitsrecht im Öffentlichen Dienst: Auch hier gilt Auswahl nach Leistungsprinzip – nicht nach Bauchgefühl
Das Urteil ist nicht neu, aber inhaltlich immer wieder lesenswert: Wer im öffentlichen Dienst einstellen will, muss sauber nach dem Leistungsprinzip auswählen – auch bei tariflich Beschäftigten. Das ist kein … -

Verdachtskündigung: Darf der Arbeitgeber Mitarbeiterbefragungen als Beweis nutzen?
Wenn es um den Vorwurf von Pflichtverstößen geht, greifen Arbeitgeber oft zu drastischen Mitteln. Eine Kammer des Landesarbeitsgerichtes Niedersachsen hat im vorliegenden Fall aus dem Jahr 2025 die fristlose Verdachtskündigung … -

Anhörung im Disziplinarverfahren stärken, Rechtsschutz klar strukturieren
Ein Disziplinarverfahren greift tief in die berufliche Stellung von Beamtinnen und Beamten ein. Zugleich sind Ablauf, Zuständigkeiten und Rechtsmittel differenziert geregelt – teils bundeseinheitlich, teils landesrechtlich. Dieser Beitrag ordnet die …
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Probezeitkündigung trotz Whistleblowing? Was das ArbG Hamburg dazu sagt
Ein Mitarbeiter meldet einen möglichen Compliance-Verstoß – kurz darauf folgt die Kündigung in der Probezeit. Klingt nach verbotener Repressalie? Nicht zwingend. Das Arbeitsgericht Hamburg hat mit dem Urteil vom 15.2.2024 (12 Ca 294/23) klargestellt: Entscheidend ist die zeitliche Reihenfolge und Dokumentation des Kündigungsentschlusses. Worum ging’s? Ein Außendienstler geriet noch in der Probezeit mit seinem Vorgesetzten … -

Arbeitsrecht im Öffentlichen Dienst: Auch hier gilt Auswahl nach Leistungsprinzip – nicht nach Bauchgefühl
Das Urteil ist nicht neu, aber inhaltlich immer wieder lesenswert: Wer im öffentlichen Dienst einstellen will, muss sauber nach dem Leistungsprinzip auswählen – auch bei tariflich Beschäftigten. Das ist kein „Beamten-Spezialrecht“, sondern folgt aus Art. 33 Abs. 2 GG: Eignung, Befähigung und fachliche Leistung sind die Maßstäbe – Punkt. Diese Grundsätze greifen ebenso bei Arbeitnehmerstellen … -

Verdachtskündigung: Darf der Arbeitgeber Mitarbeiterbefragungen als Beweis nutzen?
Wenn es um den Vorwurf von Pflichtverstößen geht, greifen Arbeitgeber oft zu drastischen Mitteln. Eine Kammer des Landesarbeitsgerichtes Niedersachsen hat im vorliegenden Fall aus dem Jahr 2025 die fristlose Verdachtskündigung eines langjährigen Schichtführers bestätigt. Spannend und wichtig: Die betriebsweite Mitarbeiterbefragung mit rund 150 Fragen war zulässig und führte nicht zu einem Beweisverwertungsverbot. Umfangreiche Fragebögen zur … -

Anhörung im Disziplinarverfahren stärken, Rechtsschutz klar strukturieren
Ein Disziplinarverfahren greift tief in die berufliche Stellung von Beamtinnen und Beamten ein. Zugleich sind Ablauf, Zuständigkeiten und Rechtsmittel differenziert geregelt – teils bundeseinheitlich, teils landesrechtlich. Dieser Beitrag ordnet die Bedeutung der Anhörung rechtssicher ein, zeigt typische Fehlerquellen auf und erläutert den Rechtsschutzweg vor dem Hintergrund des zunehmenden Bedeutungsverlusts des Widerspruchsverfahrens. 1. Gesetzlicher Rahmen und …
Kontakt.
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